Für wen ist die Waffensachkunde

Sportschützen und Jäger die sich eigene Waffen anschaffen wollen sowie Berufswaffenträger, müssen neben anderen Voraussetzungen eine bestandene und behördlich anerkannte Waffensachkundeprüfung nachweisen.

Für Sportschützen sind mindestens 16 Unterrichtsstunden a 60 min zuzüglich Prüfung behördlich vorgeschrieben.

Für Berufswaffenträger sind es mindestens 24 Stunden a 60 min zuzüglich Prüfung.