Sportschützen und Jäger die sich eigene Waffen anschaffen wollen sowie Berufswaffenträger, müssen neben anderen Voraussetzungen eine bestandene und behördlich anerkannte Waffensachkundeprüfung nachweisen.
Für Sportschützen sind mindestens 16 Unterrichtsstunden a 60 min zuzüglich Prüfung behördlich vorgeschrieben.
Für Berufswaffenträger sind es mindestens 24 Stunden a 60 min zuzüglich Prüfung.